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BGH trifft wichtige Grundsatzentscheidung im Versicherungsrecht
Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2011 entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen sich nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten und damit auf Leistungsfreiheit/-kürzung berufen kann, wenn es verabsäumt hat, die in den vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Versicherungsverträgen enthaltenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das neue VVG 2008 anzupassen.
» siehe Pressemitteilung BGH